Ein klares Wort zum Brandfall Tittisee - Neustadt. 

Das BauFachForum kann es auf Grund der Brandkatastrophe von Tittisee - Neustadt nicht mehr verantworten, dass das Gutachten ClearoPag unter kostenplichtigen Verschluss gehalten wird.

14 Todesopfer rechtfertigen es, dass das Fehlgutachten vom Kollegen Achenbach, der als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und Lobbiist der Firma ClearoPAG ein Gutachten gefertigt hat, das Menschen im Brandfall nachweislich gefährdet, offenzulegen. 

Dazu sollte sich auch seine Kammer die odenburgische IHK, die die Bestellung vorgenommen hat und vom BauFachForum erheblich und mit Nachdruck darauf hingewiesen wurde, dass die Kammer hier ein >lebensgefährliches Gutachten schützt< , ihren Anteil tragen.  Denn letztendlich ist dieses >brandheiße Gutachten< unter der öffentlichen Bestellung der zuständigen Kammer Oldenburg erstellt worden.

Die Sendung am 05. Dez. 2012:  betrifft: Wahnsinn Wärmedämmung soll die Probleme aufzeigen, die zwischenzeiltlich auch von der Prsse erkannt wurde. 

Wobei die Kammer Oldenburg, das wird aus dem Gutachten ersichtlich, sich in vergangener Zeit nicht einmal daran störte, dass das Gutachten wohl mit dem Namen der Kammer Oldenburg veröffentlicht wurde, nicht aber mit dem Rundstempel gestempelt wurde. Auch nicht unterzeichnet wurde. Somit die Kammer Oldenburg ein klarer Verstoß der Sachverständigenverordnung deckt um gerade solche Katastrophen wie in Titisee - Neustadt an den Behinderten, Kindern und Bürgern bewußt aus einem falschen Brandschutzgutachten von Herrn Achenbach jeden Tag wieder passieren kann. 

Es ist nicht zu glauben, dass ein Sachverständiger wie Herr Achenbach, sich anmaßen darf, Menschen und allem voran wie im Fall Titisee - Neustadt, behinderte und Kinder zu gefährden ohne dass er hinterher die Verantwortung tragen muss. Im Gegenteil, das zeigen ja die chronologischen Veröffentlichungen des BauFachForums auf, der SV des BauFachForums von allen Seiten angegriffen wurde. Nicht aber, die Kammer Oldenburg und der SV Achenbach, die sich sträflich gegen den Brandschutz an Gebäuden verstoßen haben. 

Grundlegend ist, dass diese Fehleinstellung der Kammer Oldenburg, erst dieses Fehlgutachten möglich gemacht hat, dass  bei 30 mm Fugenstärke wie im Gutachten Achenbach zu finden, das Produkt 167 er ClearoPAG immer noch der Brandschutzklasse/Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1 angehört (Hilfweise aus neuester Zeit die DIN EN 13501-1 zu zitieren ist. Die offizielle Bauausfsichtliche - Zulassung der MPFA Leipzig sagt hier was ganz anderes aus. 

Daher legt das BauFachForum jetzt, das Gutachten ClearoPAG kostenfrei für alle offen. Denn es kann nicht sein, dass mit dem bewussten Fehlgutachten von Herrn Achenbach, gedeckt von der Kammer Oldenburg (hat diesen Prüfbericht von einem neutralen Prüfinstitut erhalten und verhindert nicht, dass das Gutachten  Achenbach aus dem Verkehr gezogen wird),  eventuell weitere Menschen sterben müssen. Zumindest wird dies das BauFachForum selbst mit Unterlassungsklagen nicht zulassen.

Denn unsere Kinder, alte Menschen und unsere Behinderten, wie auch unsere Bürger, stehen vor der Profitgier von Sachverständigen und Kammern. 

Erschreckend ist, dass Herr Achenbach bezüglich aller Kritiken anderer Verbände gegenüber seine lojale Industrieverbundenheit, gedeckt von der Kammer Oldenburg, erhaben ist und sein Fehlgutachten nicht von der Home von ClearoPAG entfernen lässt. Jetzt sogar noch, nachdem die MPFA Leipzig mit dem Prüfbericht P-SAC 02/III-475 eindeutig die Zulassung nur auf 10 - 15 mm Fugenbreite bescheinigt hat, auch noch nachträglich mit dem Rundstempel der Kammer Oldenburg und seiner Unterschrift versehen hat. 

Noch erschreckender ist, dass unsere Verbände selbst mit klarer Prüfgrundlage der MPFA Leipzig durch Prof. Dehm, eindutig aufgezeigt, dass Herr Achenbach sich bewusst mit seinem Gutachten an der Gesundheit, Leib und Leben der Bewohner der Gebäude in denen ClearoPAG 167er über 15 mm Fugenbreite verarbeitet wird am Brandschutz vergreift.

Wozu brauchen wir da noch Verbände? 
Wenn jeder das Maul hält und zusieht, wie berechnend Menschen durch geldgier, andere mit solchen Fehlgutachten in den Tot geführt werden können und die Kammern wie die Kammer Oldenburg decken auch noch solche erheblichen Verstöße gegen die SV- Verordnung nicht mehr nachvollziehbar ist. Nur weil der SV - einen Freibrief der Kammer hat und nach der Vereidigung nie mehr geprüft wird. Selbst nicht, wenn wie vom BauFachForum erhebliche kritisiert ein Fehlgutachten gegenüber dem Brandschutz vorliegt. 

Vielleicht sind auch unsere Kammern nur auf Beiträge angewiesen und somit loial allem gegenüber, was gegen die Gesundheit und der Sicherheit am Leben dritter geht.  

Wie Sie als Verbraucher bezüglich des 167 er von ClearoPAG entscheiden, ist Ihre Sache. Es braucht aber keiner jammern, wenn Ihm im Brandfall seine >Lieben< plötzlich >brand heiß< fehlen. 

Klargeleg wird, dass in Titisee - Neustadt nicht nachgewiesen ist, ob das Produkt ClearoPAG verarbeitet wurde. Der SV vom BauFachForum, bezieht sich hierbei nur auf ein Vergleichsbeispiel mit dem Einsatz vom 167 er von ClearoPAG über 15 mm Fugenbreite. Denn jeder Handwerker ist auf das Gutachten Achenbach der Meinung......was für 15 mm gut ist, ist auch für 30 mm gut. Und da irrt der Fachmann wie auch Herr Achenbach bei dem es schwerfällt den Begriff Sachverständigen zu verwenden. 

Verarbeitet ein Handwerker dieses Produkt über diese Fugenbreite von 15 mm, macht er sich im Brandfall innerhalb 7 Sek. verantwortlich für die Schäden und Toten, die dabei entstehen.  

Link zum kostenfreien Gutachten um weitere Tote in Vergleichsfällen zu vermeiden.

Stand 28.02.2011 wobei des Gutachten Achenbach am 09.12.2012; 13 Uhr 07 mit der Fugenbreite bis 30 mm immer noch auf der Home von ClearoPAG stand. Unglaublich ist, dass das Gutachten jetzt im Nachhinein mit dem Rund - Stempel und der Unterschrift versehen wurde. Somit dieses Fehlgutachten jetzt sogar mit dem Segen der Kammer Oldenburg in umlauf gebracht wird.    

Gutachten Teil 1:
Gutachten Teil 2:

Die Teile dürfen nur zusammenhängend betrachtet werden. 

Link zur Prüfliste der Zulassungen unter den Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisen P-SAC 02/III-475 vom 11.12.2012:

Link zur Prüfliste der Zulassungen unter den Allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen mit dem Suchbegriff ClearoPAG.  Stand 12.12.2012:

Link zur Prüfliste der Zulassungen unter den Allgemeinen bauaufsichtilichen Prüfzeugnisen P-SAC 02/III-277 vom Great Stuff am 11.12.2012:

Der Mythos >ClearoPag und Wunderschaum ist endlich gebrochen. 
Das ift Rosenheim und die Fachpresse mit der Fachzeitschrift Glaswelt haben endlich dem Mythos von Herrn Klein und dem 167 er von ClearoPAG ein ende gesetzt. 
Link: Zum Bericht vom BauFachForum
Link: Zur gesamten Chronik ClearoPAG 
Link: Zum Bericht vom ift Rosenheim
Link: Zum Bericht der Fachzeitschrift Glaswelt

Einige Tatsachen: 
Brandoperstatistik von Berger:

Brandschutzschulung für Herrn Klein und SV Achenbach:
Aus unsrerm Schulungsmodul >Brandschutz< Grundlagen, die analysiert aufzeigen, dass ClearoPAG und der Sachverständige Achenbach sträflich mit dem Leben und der Gesundheit der Verbraucher umgehen. Dazu einmal die ersten Schulungsblätter immer in Bezug auf aktuelle Brandkatastrophen und damit verbundene Todesopfer. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine oldenburgische Kammer, bei solchen Falschaussagen selbst jetzt mit dem Stempel der öffentlichen Bestellung den Sachverständigen Achenbach lebensgefährlichen Aussagen im Ernstfall noch decken kann.
Viel Spaß beim Studieren des Schulungsmoduls >Brandschutz

46.1   Brauchen wir den Brandschutz? 11.04.1996 Flughafen Düsseldorf 17 todesopfer.
46.2   Brandschutztechnishe Grundlagen. 27.12.2012 Titisee-Neustadt 14 Todesopfer.
46.3   Was sind Brandabschitte? 28.01.2013 Santa Maria Brasilien 230 Todesopfer.
46.4   Feuerausbreitung. 11.09.2001 Amerika World Trade Center 3000 Todesopfer.

Link:  Zur gesamten Schulung:

Gruß von einem verantwortungsvollen Mitbürger, der mit Geld nicht bestochen werden kann

euer Sachadenanalytiker

Wilfried berger