Das Sachverständigenwesen und die Grundlagen:

                             

Das Sachverständigenwesen ist geprägt von einem nicht geschützent Titel. Das heißt, dass sich letztendlich jeder Sachverständiger nennen kann. Daraus resultiert dann, dass kaum mehr ein Verbraucher unterscheiden kann, wer eigentlich für Ihn der richtige Sachverständige ist.


Freier Sachverständiger:
1. Der Freie Sachverständige ohne Befehigkeitsnachweis:
Er ist gerade der Sachverständige, der aus einer Eigenernennung sich zum Sachverständigen berufen hat. Somit ohne jegliche Ausbildung Sachverständiger werden kann.

2. Der freie Sachverständige angeschlossen an Verbände: 
Es gibt eine Vielzahl von Verbänden, denen ein Sachverständiger angeschlossen sein kann. Allerdings können diese Mitgliedschaften in der Regel erkauft werden. Also wieder ohne Sachverstands-Nachweis der Titel angekauft werden.

3. Der Freie Sachverständige mit Berufsnachweis:
Wenn der Freie Sachverständige sich an Organisationen anschließt, die eine Befähigkeitsprüfung verlangen, kann der Verbraucher sich diese Befähigkeit nachweisen lassen. Damit ist dann allerdings nicht sichergestellt dass dieser Sachverständige auch für Gerichte zugelassen ist und für diese auch arbeiten darf.


Der öffentlich bestellte Sachverständige:
Er wird von einer Kammer, entweder Handwerkskammer oder Industrie und Handwerkskammer vereidigt. Das heißt, dass er bei seiner Kammer in der Handwerksrolle als selbstständiger Unternehmer eingetragen ist.
Gleichfalls bei dieser Kammer die Prüfung zum ö.b.v. SV abgelegt hat und von einem Richter vereidigt wurde.

Dabei bekommte der ö.b.v. SV dann von der Kammer einen Rundstempel und einen SV-Ausweis.
Erst dann, kann der SV auch für Gerichte tätig werden. Es gibt einige wenige Ausnahmen in Sonderstellungen, bzw. Sonderberufe, bei denen dann die Gerichte auch Freie Sachverständige zulassen.


Grundlagen der österreichischen Kollegen:

Link: Die Erklärungen forden Sie beim SV-Kollegen Thomas Edinger aus Österreich an.  


Die Grundlage eines Sachverständigen:
In der Folge jetzt die Grundlagen eines Sachverständigen, aus der SV-Ordnung des Handwerks aus 2015.

Link: § 1:            Bestellungsgrundlagen
Link: § 2 Teil 1:    Bestellungsvoraussetzungen 
Link:      Teil 2:    Bestellungsvoraussetzungen 


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