
29 Abschluss der Kellerarbeiten
Bauwissen:
Abschluss der Kellerarbeiten:
Wenn wir uns jetzt vergewissert haben, dass wir am Keller unsere gesamten Verpflichtungen gegenüber der Bausubstanz erledigt haben, kann das Aufstellen vom Ferighaus beginnen. Für den Sachverständigen (SV) ist es bei der Schadenssuche an einem Gebäude nicht entscheidend einen Schuldigen für den >Bau-Pfusch< zu suchen oder zu finden. Entscheidend ist, dass der SV immer nur der Anwalt der Bausubstanz ist und nicht der Menschen. Dann kann auch oftmals ein Schlichtungsgutachten eine Lösung für die Schadensfindung werden.