24 Landesbauordnung LBO

Bauwissen:


Landesbauordnung (LBO):
Die LBO ist das Zünglein an der Waage bei jedem Bau. Vom Landratsamt wird die Baugenehmigung erteilt. Darin dann auch erfasst, dass alle dort integrierten baurechtlichen Grundlagen eingehalten werden müssen. Somit müssen beispielsweise die Abstandsvorschriften gegenüber den Grenzen eingehalten werden. Verstößt der Bauherr gegen diese baurechtlichen Grundsätze ist ein Abriss des Neubaus immer als Strafe gegeben. 


Daher sollte der Bauherr vor Beginn der Baustelle immer erst sicherstellen, dass er seine Baustelle richtig eingemessen hat.