33 Die Bauherrschaft BH oder Auftraggeber AG

Bauwissen:
Die Bauherrschaft BH oder Aurtraggeber AG:


Jede Bauherrschaft (BH) muss sich im Klaren sein, dass Sie der Verantwortliche auf der Baustelle ist und nicht der Auftragnehmer (AN). Egal, ob es die Landesbauordnung ist, die die Baugenehmigung ausstellt und diese vom Planer unterzeichnet wird, haftet in erster Linie die BH. Daher ist es bei 90 % aller Schäden nicht nachvolllziehbar, dass BH den Aufbau oder der Bau eines Hauses einer unkontrollierten Abwicklung den freien Lauf lässt ohne dass ein Bauleiter im Vertrauen der BH eingesetzt wird. Die BH muss begreifen, dass alle Beauftragte, nur Erfüllungsgehilfen sind.