Mitarbeiterschulung am 10.12.2015
Einfach die Bilder anklicken und Ihr erfährt wertvolles über Bauphysik.
Kurzbeschreibung:
Thema: Fenstereinbau, Produkte, Beanspruchung, Einbauzeit, Zulassungen, Schäden.
BauFachForum Fortbildungen/Seminare: BOSIG Seminar 10.12.2015 in Giengen Fils.
Guten Tag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Firma BOSIG hat zum Jahresende wieder ein nicht übliches Seminar mit dem BauFachForum abgehalten.
Spannend war das Thema!!
Grundlegend hat der Sachverständige vom BauFachForum (SVB) mal das Thema aufgegriffen, das wir in der VOB unter der DIN 1961, also den Vertragsgrundlagen der Vergabe unter dem § 4 finden.
Hier ist es unter Abs. (5) so, dass der Handwerker für seine Leistung bis zur Abnahme haften muss. Das heißt, dass der Fensterbauer beispielsweise für die Witterungseinflüsse bis zur Abnahme haften muss.
Dabei muss allerdings erkannt werden, dass hier die DIN völlig vergessen hat, dass der Handwerker oftmals aus eigener Kraft heraus gar nicht diese Sicherheit schaffen kann.
Und daher ist die juristische, rechtliche Frage, wie weit sich diese Grundlage des Leistungsschutzes überhaupt zumutbar auf den Handwerker übertragen lässt.
Die VOB löst diesen Leistungsschutz letztendlich nur mit dem Absatz (1) aus dem §4 bei dem auf die Verantwortung der >öffentlichen, allgemeinen Ordnung< auf der Baustelle hingewiesen wird. Die der Bauherrschaft unterliegt.
Aber reicht dieser Hinweis aus um Streitigkeiten zu vermeiden? Das BauFachForum ist schon mal auf den ersten Prozess gespannt der dieses Thema behandeln muss.
Link: Viel Spaß vorab einmal mit dem Seminarbericht über diesen Tag.
Link: Bewertungsbögen von diesem Seminartag.
Link: Natürlich gibt Firma BOSIG die PDF des Themas in der Folge für alle wieder frei.
Text zum Bild:
Wer soll wie an den Hochhäusern in Frankfurt am Main hier im Fenstereinbau denn für die Sicherheit der Fenstereinbau-Bänder während der Bauzeit haften?
Und es ist ein Himmel weiter Unterschied zwischen Schlagregen aus der Zulassung der Bänder und einer Dauerberegnung über Tage.
Erkannt werden muss, dass der Handwerker an solchen Objekten diesen Passus aus der VOB gar nicht sicherstellen kann. Wenngleich er Ihn im Bauvertrag unterschrieben hat.
Oder ist hier der Bauherr aus der öffentlichen Ordnung der Baustelle heraus gefordert und verantwortlich?
Euer Bauschadensanalytiker
Wilfried Berger