Ist das Ü-Zeichen eigentlich verbindlich?
Entscheidend bei der Aussage des Staatsanwaltes war, dass das Ü-Zeichen in Umlauf gebracht wurde und nach den Ermittlungen des Generalstaatsanwaltes, überhaupt nicht geschützt wurde. Somit ist das Ü-Zeichen auch nicht als Markenzeichen oder Geschmacksmuster auf dem Patentamt in München geschützt worden. Somit auch keine rechtliche Berechtigung besteht. Somit muss nach Aussagen der Generalstaatsanwaltschaft sich auch niemand an dieses Zeichen halten.
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