Radarwerbung

>Die Radarwerbung<

In der Region Oberschwaben wurde mit einem regionalen Sender auch eine Gesetzeslücke eingeführt. In wie fern sich die Aktionen dieses Senders mit den Rechten des Bürgers vereinbaren lässt, möchte ich hier nicht ergründen. Ergründen möchte ich hier nur, „Das gleiche Recht für Alle“. Dieser Regionalsender sprach sich mit der Einführung eines Clubs auch die Rechte zu, Radarmeldungen über Rundfunk zu verbreiten und die betreffenden Stellen preiszugeben. Das Ganze ging soweit, dass sich ein Nachbarkreis in die Schlagzeilen brachte. Die Kommunen wollten ein zweites Radargerät und der Rechnungshof errechnete, dass aufgrund der Radiomeldungen kaum eines davon lohnenswert war. Wie hier die rechtliche Situation des Senders gegenüber der öffentlichen Ordnung aussieht, kann ich nicht sagen. Allerdings weiß ich, dass nur Clubmitglieder des Senders Radarstationen melden können, und auch nur diese weitergeleitet werden. Für mich liegt die Vermutung nahe,  dass der Club........

 

		
	


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