29.179 BGH Urteil Zurückbehaltungsrecht - Miete Pilz und Schimmel
Kurzbeschreibung zum Thema:
Die Frage stand immer im Raum, ob ein Mieter, die Miete komplett nicht mehr bezahlen muss, wenn in der Wohnung Pilz und Schimmel aufgefunden wurde.
Der Mieter nutzte diese Begebenheit hier im Fall aus, keine oder kaum eine Miete mehr zu bezahlen. Das ging in den ersten unteren Gerichtbarkeiten gut. Aber, wie hat der BGH geurteilt?
Geht es hier jetzt um Mietminderung, oder um Verantwortung des Mieters gegenüber dem Vermieter? Bzw. gegenüber dem Mietobjekt, das wir immer nur als Sache ansehen.