3 Aus Alt macht neu

Bauwissen:
Aus Alt macht neu:


Was auf einem Grundstück bebaut werden kann, ist eine Frage des >Qualifizierten Bebauungsplans<. Dieser wird von der Kommune, also Stadt oder Gemeinde mit dem Baurechtsamt vom Landratsamt bestimmt. Dabei werden Fächen zu Bauflächen ausgewiesen und  dabei auch vorgegeben, wie groß die Gebäude werden dürfen. Daher sollte man immer, bevor ein Altobjekt gekauft wird, beim Bauamt die Erweiterungsmöglichkeiten nach dem Baurecht ausgelotet werden. Dementsprechend ist auch der Wert des Grundstücks anzusetzen.