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Der Geschädigte von Hagel, sollte sich nicht immer von der Versicherung nur mit >Almosen< abspeisen lassen. Entscheidend bei einer gleitenden Neuwertversicherung ist immer, dass der Schaden so reguliert werden muss, dass der Zustand vor dem Hagel wieder hergestellt wird. Und dabei sind spezielle Oberflächenbehandlungen, keine Sondervereinbarung. Bzw. wären Sache des Versicherers, dies im Vertrag festzuhalten. Der Laie, kann hier lediglich eine Verfärbung feststellen und muss zur Auffassung kommen, dass der >Hagel< schräg von der rechten Seite zum Gebäude eingeschlagen hat. Diese Analyse ist falsch. Das Hagelkorn wurde mit Fall-, Flächen-, Auftreibenden- und Überlagerten- Winden mit Kräften von ca. 5 Tonnen pro cm² auf das Gebäude eingetrieben. Bei einem Laien, kann man diese Fehleinschätzung ja noch akzeptieren. Wenn allerdings wie von der Bauherrin dem Sachverständigen zugetragen wurde, ein Versicherungssachverständiger zur Auffassung kommt, dass an diesem Gebäude keine entscheidenden Einschläge ersichtlich sind und das Ganze mit einer Dampfstrahlreinigung.......
Weiteres aus dem Inhalt
Der Bericht enthält 19 Seiten, 15 Bilder: Bildzusammenstellung des Hagelschadens, Erklärung der Hagelschäden und der Bautechnik des Ist-Zustandes. Kostenerfassung.
Diesen Artikel haben wir am Montag, 22. August 2011 in unseren Katalog aufgenommen.