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Garagen und Stellplätze (Technische Grundlagen)

Garagen und Stellplätze (Technische Grundlagen)
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Können wir heuzutage noch eine Hundehütte ohne Baugenehmigung bauen?

Besser gefragt, was können wir überhaupt noch bauen ohne eine Genehmigung. Und findet sich noch jemand in dem Gesetzes- und Verordnungs wirr-war noch zurecht?

Lesen Sie hier einfache Erklärungen, immer zitiert mit den Gesetzestexten.

Weiteres aus dem Inhalt

Ber Bericht enthält 4 Blätter, 3 Skizzen und 5 Bilder und 1 Comic: Einleitung; Problemstellung; Analyse; Zitate aus: Baugesetzbuch, §9, §12, § 9a: Baunutzungsverordnung BauNVO §12, §21a; Landesbauverordnung LBO §37. 

Die häufigste Frage ist bei Stellplätzen immer, wo dürfen diese erstellt werden und muss ich dazu eine Genehmigung haben. Stellplätze unterliegen den Landesbauverordnungen (LBO). Daher sind diese Fragen nicht so einfach zu beantworten. Denn der LBO des jeweiligen Landes gehen ja Gesetzesgrundlagen voraus. Das heißt, dass wir ja unter 2-3 Fundstellen nachlesen müssen.

In dieser Abhandlung werden die Auszüge der LBO Baden-Württemberg und die entsprechenden Gesetze erschöpfend zitiert. Und einfachst übersetzt.   

Problemstellung:
Grundlegend ist, dass wir es hier mit einer Abwicklung von Verordnungen und Gesetzen zu tun haben. Für Stellplätze, sind einmal folgende Grundlagen entscheidend Baugesetzbuch AI §9; AII §21, §21a; LBO hier im Beispiel Baden-Württemberg BI §2, §37, § 39, §40, §50, §51, §74; BVI §4:

 

 

Diesen Artikel haben wir am Dienstag, 15. November 2011 in unseren Katalog aufgenommen.