Urteil LG Berlin: Baulärm führt zu Mietminderung
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Vermieter können sich jetzt warm anziehen. Baulärm führt jetzt entgegen allen früheren Urteilen seit dem Urteil des Landgericht Berlin vom17.06.2016 zu Mietminderung.
Bis jetzt war dies immer auf entsprechende Lärmschutzzeiten begrenzt. Jetzt allerdings schlägt das Landgericht Berlin den Vermietern den kalten Waschlappen ins Gesicht.
Jetzt sind bei den Mietverträgen Rechtsgelehrte und Anwälte gefragt, inwieweit bei einem Standard Mietvertrag, diese Benachteiligung des Vermieters ausgeklammert werden kann.
Diese Meldung stammt aus einer Mitteilung der Berliner Zivilgerichte vom Freitag 17.06.2016. Das Urteil ist im Internet noch nicht ausgehängt.
Link zum Urteil: Baulärm führt zu Mietminderung.