Amtsgericht (AG)
Sachverhalt:
Zeige 1 bis 4 (von insgesamt 4 Artikeln) | Seiten: 1 |
Die Schilderung:Ein Kunde in einem Mehrfamilienwohnblock hatte sich dazu entschieden, eine neue Wohnungeingangstüre einbauen zu lassen. Um jedoch keine erheblichen Rohbauarbeiten in Kauf zu nehmen, entschloss er sich, die alte Stahlzarge bei zu behalten und eine neue Türe aufzusetzen. Er holte bei einem Schreiner ein Angebot ein und bestellte per Auftragsbestätigung, das neue Türblatt mit der Montage auf die alte Zarge.
Stellt Zugluft an einem alten Fenster einen Mangel dar? Dieser Frage ging das >Amtsgericht< Steinfurt nach. Eine erstaunliche neue Grundlage des Fensterbaus wurde damit klargestellt! Jedoch nicht gegenüber einem Schaden trächtigen Einbau des Fensters. Ein Urteil, das Fenstereinbauer unbedingt studieren sollten.
Ein Urteil des Amtsgericht Ravensburg, das sich der >Möbelbauer< ganz genau betrachten sollte. Entscheidend ist, dass der Kunde, mit diesem Urteil, jegliche Struktur des Schrankes bemängeln kann, was in diesem Fall geschehen ist. Das Problem ist das, dass der Schreiner, diese Reklamation- bzw., den dadurch entstandenen Mangel, gar nicht beseitigen konnte. Ein tödliches Urteil für den Möbelbau.
Entscheidend ist immer, dass bei >Modernisierungen<, immer nicht unerhebliche Dämmmaßnahmen vorgenommen werden. Nach den Sanierungen dann, sofort Pilz- und Schimmel auffällig wird. Die Verantwortung, wird dann den Bewohnern zugeschoben, denen man vorwirft, dass Sie zu wenig lüften. Aber, wie oft lüften, ist eigentlich zumutbar um Schäden zu vermeiden? Das Amtsgericht Frankfurt hat dazu ein Urteil parat.
Zeige 1 bis 4 (von insgesamt 4 Artikeln) | Seiten: 1 |