Oberlandgericht (OLG)

Oberlandesgerichte sind Berufungsgerichte. Alle Streitfälle, die unter 5.000.-€ liegen werden von den Amtsgerichten bearbeitet. Wird dort eine Berufung anfällig, ist die nächste Instanz das Landgericht. Dort ist dann allering Ende der Berufung.
Wer zum BGH kommen mächte, muss beim Landgericht beginnen. Die Berufung wird dann am Oberlandgericht geführt.
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Ein wichtiges Urteil des OLG Stuttgarts, das das >Meersburgurteil< in der Neuzeit, nochmals bestätigt und untermauert. Entscheidend ist immer, ob wir Produkte oder Bautechniken einsetzen dürfen, die aus der DIN heraus, keinen Platz oder zumindest keine Empfehlung, finden. Ein Urteil, das eine ganz klare Richtung vorgibt.
Gehört eine >Energie-Bedarfsrechnung < zu einer Sonderleistung, bzw. führt sie zu einem separaten >Beratungsvertrag < neben dem Kaufvertrag, oder gehört diese Berechnung zur Verkaufsabsicht des Verkäufers, seine Ware abzusetzen? Eine Thematik, mit der die Handwerker sehr behutsam umgehen sollten. Denn, das Urteil wird manchen überraschen!
Bitte Liebe >Wissenskartenbesitzer<, versucht nie, einen Auftrag zu erhalten, bei dem Ihr spekuliert, dass ihr dem Kunden im Auftragsgeschehen später Kosten aufrechnen könnt mit denen er nicht gerechnet hat. Macht dem Kunden immer klare und aussagekräftige Angebote. Der Sachverständige spricht dabei von >Prüfbaren Angeboten oder Rechnungen<. Wenn diese >Angebote< und Rechnungen, nicht prüfbar sind, sind diese auch nicht wirksam. Dazu jetzt das Urteil des OLG Zweibrücken.
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