Landgericht (LG)
Das sicherlich trockenste und unangenehmste Thema.
Zeige 1 bis 2 (von insgesamt 2 Artikeln) | Seiten: 1 |
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Vermieters, beim Einbau neuer Fenster in alte Gebäude, die Vorkehrungen für den >Feuchteschutz< zu treffen. Dazu hat er mit einem entsprechenden Fachmann im Fenstereinbau, dem Fenstereinbauer eine geeignete Lösung zu finden, um Pilze und Schimmel zu vermeiden.
Das Landgericht Hamburg, hatte zu klären, ob das anbringen von Rollläden, der Einbruchshemmung zu unterstellen ist oder ob das anbringen von Rollläden, nichts mit der Sicherheit von >Einbruchshemmung< zu tun hat.
Eine sehr spannende Entscheidung, die Nachdenklich macht
Zeige 1 bis 2 (von insgesamt 2 Artikeln) | Seiten: 1 |