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Der Handwerker verkennt in der Regel immer, dass er nicht nur für seine Arbeit verantwortlich ist, sondern auch für die Arbeit des Vorgewerks! Das bedeutet, dass der Handwerker immer das >Vorgewerk< nach VOB zu prüfen hat. Ähnlich - wie im Bericht des Anhydritestrichs, muss auch bei Balkendecken der Untergrund vom Parkettbodenleger geprüft werden. Der Schadenfall: Was muss geprüft werden? Die Problematik bei Parkettböden liegt..........
Weiteres aus dem Inhalt
Das Blatt enthält 2 Bilder und 1 Skizze: der Schadenfall, die Untergründe, Trockenestriche, Rigips, Pharmazellplatten, Lehmsteine, Rieselschutz.
Diesen Artikel haben wir am Donnerstag, 15. September 2011 in unseren Katalog aufgenommen.