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Immer wieder erfahren wir Handwerker, dass von Architekten und >Ausschreibenden<, dass die VOB/B, im Bauvertrag vereinbart werden und dann noch Seitenweise >besondere Vertragsklauseln< vereinbart werden. Der BGH, hat hierzu ein eindeutiges Urteil gesprochen. Ein VOB- Vertrag, bedeutet immer, eine Ausgewogenheit zwischen den Parteien.
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Das Blatt enthält 1 Comic: Kurzbeschreibung. Urteil und Aktenzeichen. Sachverhalt. Kommentar des Autors.
Diesen Artikel haben wir am Donnerstag, 15. September 2011 in unseren Katalog aufgenommen.