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Eine ganz irrige Meinung - bereits seit 1987, ist immer wieder, dass wir im >Bauwesen< die VOB immer verstärkter als „Heiligtum“ des Bauens betrachten.
Sogar Sachverständige vertreten die Meinung, dass nur das funktionsfähig sein darf, was auch in der VOB beschrieben ist.
Hierzu der Verweis auf ein ganz neues Urteil des BGH vom 17. Juni......
Weiteres aus dem Inhalt
Das Blatt enthält 1 Comic: Kurzbeschreibung; Urteil und Aktenzeichen; Sachverhalt; Kommentar des Autors.
Diesen Artikel haben wir am Donnerstag, 15. September 2011 in unseren Katalog aufgenommen.