Details
Wenn an einem Denkmal geschützten Haus handwerkliche Leistungen ausgeführt werden sollen, muss in der Regel die Denkmalschutz rechtliche Genehmigung eingeholt werden.
Diese Genehmigung führt häufig für die >Grundstückseigentümer< zu Schwierigkeiten, (siehe Probleme im Holzbau Blätter 41 und 42). Meistens aus den Gründen, dass die Behörde eine andere Ausführung verlangt als der Eigentümer zu investieren bereit ist. In einem derartigen Fall kann sich der Grundstückseigentümer mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage wehren.
Weiteres aus dem Inhalt
Das Blatt enthält 1 Comic: Kurzbeschreibung; Urteil und Aktenzeichen; Sachverhalt; Kommentar des Autors.
Diesen Artikel haben wir am Donnerstag, 15. September 2011 in unseren Katalog aufgenommen.