Denkmalschutz
Rubrikbeschreibung:
Bauherrschaften haben immer Angst vor dem Denkmalamt. Das muss nicht immer so der Fall sein. Denn auch die Bauherrschaft hat das Recht auf >Zumutbarkeit<. Das heißt, dass Auflagen des Denkmalamtes im Rahmen dessen stehen müssen, was der Bauherrschaft sowie technisch als auch finanziell zuzumuten ist.
Diese Rubrik zeigt auf, wie man sich gegnüber dem Denkmalamt rechtfertigen und wehren kann.
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Das Brennen von Ziegeln war aus alter Zeit heraus ein sehr hoch angesehenens Handwerksgewerk. Dahe sollten der Leser dieses Blattes beim Abriss eines alten Gebäudes darauf achten, dass er keine Ziegel mit Brennmarken weg wirft.
Der Käufer einer historischen Gebäudehülle hat immer Angst vor dem Denkmalamt. Aber, das Denkmalamt kann oftmals nicht in die Geschehnisse des Ist-Zustandes eingreifen. Lesen Sie hier, wie Sie sich gegen das Denkmalamt wehren können.
In diesem Blatt wird dem Leser aufgezeigt, wie ein Zumutbarkeitsplan gegenüber dem Denkmalamt aussieht. Sie werden erkennen, dass der Bauherr nicht nur hilflos ist sondern auch Rechte hat.
Engoben finden wir nicht nur aus der Vergangenheit heraus. Engoben sind für Dachziegel sehr beliebte Oberflächen. Aber, was sind bei Engoben Mängel? Alles was wir sehen? Das Blatt zeigt auf, wie Engoben zu behandeln sind.
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