Details
Aus der technischen Vertragsgrundlage heraus, ist es beim Fenstereinbau immer entscheidend, ob der Fensterbauer auch Fachplaner war. Wenn er dies nicht war und sieht, dass der Gesamtplaner eine Fehlplanung vornimmt, muss er >Bedenken< anmelden. Lesen Sie hier wie der Normgeber diese Problematik sieht.
Weiteres aus dem Inhalt
Das Blatt enthält 1 Bild: Einleitung, was gibt der Leitfaden vor, Kommentar, Prüfpflicht, Fazit, Kommentar, Einschränkungen der Prüfpflicht, Kommentar, Fazit.
Diesen Artikel haben wir am Montag, 22. August 2011 in unseren Katalog aufgenommen.